Strafrecht

Der Schwerpunkt der strafrechtlichen Beratung von Rechtsanwalt Patrick V. Donath liegt im Wirtschaftsstrafrecht. Ein besonderes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge in Verbindung mit dem richtigen strafrechtlichen Fachwissen sind die Grundlage der fundierten Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Aufgrund der Ausrichtung im zivilrechtlichen Bereich wird vor allem im Immobilien- und Insolvenzstrafrecht beraten.

In Zusammenarbeit mit den Kollegen von FEHN Legal wird das strafrechtliche Spektrum nicht nur erweitert, sondern es können vor allem auch komplexe und umfangreiche strafrechtliche Mandante bearbeitet und verteidigt werden. Sei es das Steuer-, Arbeits- Medizin- oder das Sportstrafrecht, in Verbindung mit der Kompetenz meiner Kollegen werden wir auch Ihren Fall meistern.


DONATH Legal Statue der Justizia

Immobilienstrafrecht

Das Immobilienstrafrecht umfasst hierbei nicht nur das „originäre“ Baustrafrecht mit den Nebengebieten des Umweltstrafrechts oder auch die Körperverletzung auf der Baustelle selber, sondern darüber hinaus auch besondere Straftatbestände wie den Mietwucher oder Untreue im Zusammenhang mit Vermietungen oder Betrug im Hinblick auf ein Investment oder dessen Veräußerung.

Das Risikospektrum, dem Bauunternehmer, Bauherrinnen und Bauherren unterliegen, ist nur wenigen bewusst, daher ist eine frühzeitige und umfassende Aufklärung über die Gefahren notwendig. Es gilt nicht nur Personenschäden auf der Baustelle zu vermeiden, die zu einer strafrechtlichen Verwantwortlichkeit im Rahmen der Körperverletzungsdelikte führen kann, sondern beispielsweise auch Umweltbelange und -auflagen zu beachten, um nicht einer Haftung der umweltstrafrechtlichen Normen zu unterliegen.

Ist die Immobilie fertiggestellt oder agieren Sie direkt als Vermieterin und Vermieter bei einem Investment, gilt es ebenso diverse Normen zu beachten. Die korrekte Bewirtschaftung ist nicht nur ein Erfordernis für ein nachhaltiges Investment, sondern auch zur Vermeidung von strafrechtlichen Haftungen unter anderem im Rahmen des Steuerstrafrechts.

Doch auch die originäre Instandhaltung der Immobilie will bedacht werden, da auch diesbezüglich durch Fahrlässigkeit oder Unterlassen Haftungen drohen können. Sei es ein loser Dachziegel oder das nicht korrekt gereinigte Treppenhaus, die Gefahren für Personen sind vielfältig. Daneben ist die korrekte Auswahl der ausführenden Person stets relevant, denn auch arbeits- und steuerstrafrechtlich kann es hier zu Problemen kommen.

Compliance

Es muss nicht immer erst zur Strafbarkeit oder zur Geldbuße kommen, sondern diese kann auch präventiv verhindert werden. Die strafrechtliche Compliance erweitert das Leistungsspektrum im Bereich des Strafrecht. Auf Sie zugeschnittene Maßnahmen und Richtlinien helfen Ihnen dabei gesetzeskonform und sicher zu agieren und hierdurch nicht nur sich, sondern auch die Beteiligten zu schützen.

Im Immobilienstrafrecht kann abgestuft je nach Größenordnung und Interessenlage ausgehend von den schlimmsten Fällen eines Personenschadens bis hin zu den finanzwirtschaftlichen Strafbarkeitsrisiken die individuelle Compliance geschaffen werden. Wirksame Warnmechanismen gilt es im Insolvenzstrafrecht zu implementieren, damit rechtzeitig die notwendigen Schritte ergriffen werden und keine Strafbarkeit in Betracht kommt.

Von der einzelnen Richtlinie bis hin zum vollständigen Compliance-Management-System oder der Tätigkeit als externer Compliance Officer oder Counsel. Die Möglichkeiten sind vielfältig und die passende Lösung so individuell wie die Beteiligten und Unternehmen, daher kommen Sie auf uns zu und lassen sich gerne beraten.

Insolvenzstrafrecht

Im Insolvenzstrafrecht ist DONATH Legal nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn Sie bereits in Schieflage geraten sind und Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, sondern auch, wenn sich die Krise erst anbahnt und es gilt, straf- und zivilrechtliche Haftungen zu vermeiden.

Wenn das Unternehmen sich der Insolvenzanmeldung nähert, gilt es, versiert und ruhig jede Handlung der Geschäftsführung zu betrachten und zu bewerten, damit diese nicht selbst in eine strafrechtliche und mitunter sodann auch zivilrechtliche Haftung gerät.

Gleichzeitig darf kein Stillstand aufgrund der Sorge vor einer Haftung entstehen, denn dann würde die Insolvenz zunehmend unabwendbar und damit einhergehend auch mitunter eine strafrechtliche Haftung. Wir helfen Ihnen dabei, den Betrieb aufrechtzuerhalten und dies auf rechtssichere Weise, strafrechtlich, zivilrechtlich und in der Vollstreckung.

„Fallen ist weder gefährlich noch eine Schande.
Liegen bleiben ist beides.“

Konrad Adenauer