Unternehmertum ist nicht nur mit Gewinnen verbunden, sondern vor allem auch mit Risiko. Dies führt nicht immer zum Erfolg und daher ist sowohl der Unternehmer als potenzieller Schuldner als auch als Gläubiger gut beraten, sich fachkundigen Rat im Fall der sich anbahnenden Krise einzuholen. Das Team von DONATH Legal kann mit seiner Expertise sowohl den Unternehmer beraten und in Verbindung mit dem gesellschafts- und steuerrechtlichen Wissen Strategien für einen möglichen Fortbestand erarbeiten als auch ebenso den Gläubiger, der seine Forderung insolvenzfest gesichert und im Insolvenzverfahren sicher vertreten wissen will.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf beiden Seiten auf die Insolvenzmasse selbst. Die ordnungsgemäße Verwaltung und die korrekte Verwertung sind wesentlich für die Erzielung bestmöglicher Ergebnisse. Leider wird allzu oft eine schnelle Abwicklung seitens des Insolvenzverwalters gewählt, um lediglich für diesen kosteneffizient zu arbeiten. Dies geht zumeist zu Lasten der Insolvenzmasse und somit vor allem zu Lasten von Ihnen als Gläubiger, der sodann mit einer geringeren Quote rechnen muss. Doch auch für den Unternehmer, der oftmals mit selbstschuldnerischen Bürgschaften für sein Unternehmen einstehen muss, ist die korrekte Verwertung mehr als relevant, um den Schaden gering zu halten. Mit der richtigen Begleitung und einem intensiven Blick hierauf lassen sich solche Umstände einschränken und das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen.
Für Gläubiger
Auf der Gläubigerseite wird oftmals verkannt, dass bereits die frühe fachkundige Begleitung einer Forderung diese auch im Insolvenzverfahren noch retten kann. Die Tiefen des Insolvenzrechts und die späteren Möglichkeiten in der Vollstreckung gilt es bereits bei der Forderungsanmeldung zu kennen. Daher sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn es darum geht, Forderungen bereits frühzeitig krisenfest zu gestalten und diese sodann auch korrekt im Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Wichtig ist hierbei der korrekte Zeitpunkt, im besten Fall schon bei der ersten Geltendmachung oder aber der Begründung der Forderung respektive des Titels. Wir betreuen Sie als Gläubiger in jedem Stadium, im Insolvenzverfahren beginnend mit der Forderungsanmeldung über die Verteilung der Insolvenzmasse und auch in einer möglicherweise im Anschluss noch möglichen Vollstreckung.
Was Sie von uns als Gläubiger erwarten können:
- Begleitung im Insolvenzverfahren
- Vertretung in der Gläubigerversammlung
- Forderungsanmeldung mit Prüfung auf Ausnahmen von der Restschuldbefreiung
- Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung und Verwaltung der Insolvenzmasse, um eine bestmögliche Quote erreichen zu können
- Vollstreckung im Insolvenzverfahren, wenn die Möglichkeiten bestehen
Compliance
Aufgrund der Kenntnisse des materiellen Insolvenzrechts ist es darüber hinaus möglich, auch im Hinblick auf Risikofaktoren im Vorfeld der Insolvenz zu beraten. Die Compliance als Instrument für die Organe und Stakeholder der Gesellschaft ist hier das Mittel der Wahl. Durch die Implementierung entsprechender Mechanismen zur frühzeitigen Erkennung einer sich anbahnenden Krise in Verbindung mit den dann notwendigen Schritten können Sie als Organ der Gesellschaft geschützt und dieselbige vor schlimmeren Konsequenzen mitunter bewahrt werden.
FÜr Unternehmer
Als Unternehmer stehen wir Ihnen beratend im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens zur Seite und werden dank der Zusammenarbeit mit FEHN Legal auch in steuerrechtlicher Hinsicht für Sie beratend tätig. Wir versuchen sämtliche Weichen so zu stellen, dass es weiter gehen kann, ohne dass hierdurch für Sie als Unternehmer das Risiko erhöht wird.
Ist die Insolvenz dennoch unabwendbar, so sind wir für Sie da, um die Insolvenz gemeinschaftlich zu begleiten und Sie auch im Hinblick auf den Fortgang des Insolvenzverfahrens nicht nur zu beraten, sondern notwendigenfalls auch gerichtlich zu vertreten. Sie kennen Ihr Geschäft besser als jeder andere und dieses Wissen muss auch im Falle der Insolvenz eingebunden werden.

Unser Leistungsspektrum für Sie als Unternehmer:
- Beratung hinsichtlich der Einleitung des Insolvenzverfahrens
- Prüfung der Antragspflichten und -möglichkeiten
- Vertretung innerhalb des Insolvenzverfahrens gegenüber Gläubigern und Insolvenzverwalter
- Begleitung des Insolvenzverfahrens insbesondere hinsichtlich der Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung der Insolvenzmasse

