Recht haben und Recht bekommen reicht alleine nicht aus, wenn sodann das Urteil nicht sinnvoll vollstreckt wird. Die Vollstreckung jedweder Forderungen und Titel erfordert nicht nur das Fachwissen und Fingerspitzengefühl, sondern darüber hinaus mitunter auch detektivische Fähigkeiten und die Möglichkeit, Zusammenhänge richtig zu erkennen und zu deuten. Denn wird eine Forderung nicht freiwillig ausgeglichen, reichen einfache Schreiben an den Schuldner nicht mehr aus. Dann gilt es weiterzugehen und die Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Forderung doch noch zu realisieren oder zumindest für den Gläubiger verwertbar darstellen zu können.
Der Pfad der Zwangsvollstreckung
Eine effiziente Vollstreckung ist nicht nur mit einer Maßnahme verbunden, sondern es ist die Vielzahl der Möglichkeiten, die es sinnvoll zu kombinieren gilt.
Liquide Mittel und Ansprüche
Die Vollstreckung von Forderungen und Rechten (originäre Forderungsvollstreckung) ist in der Zwangsvollstreckung ein besonders effektives Mittel, den titulierten Anspruch für den Gläubiger zu realisieren. Es kann grundsätzlich jeder Anspruch, den der Schuldner gegen eine dritte Person hat, gepfändet werden und zur Auszahlung an den Gläubiger gebracht werden, um die Forderung zu begleichen.
Mobiliarvollstreckung
Bei der Mobiliarvollstreckung erfolgt die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners. So können pfändbare Gegenstände wie z.B. Autos, Elektronikgeräte, Wertsachen gepfändet und verwertet werden.
Immobiliarvollstreckung
Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners erfolgt in der Regel zunächst über die Eintragung einer Sicherungshypothek, wenn der zu vollstreckende Betrag hierfür ausreichend ist. Die korrekte Berechnung ist hierbei maßgeblich. Sollte die Sicherungshypothek nicht genügend Druck auf den Schuldner aufbauen, um die Forderung anderweitig zu begleichen, kann die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung der Immobilie beantragt werden.
Vermögensauskunft
Wenn Ihnen als Gläubiger keinerlei Informationen über den Schuldner und seine Vermögensverhältnisse vorliegen, kann die Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) beauftragt werden. Der Schuldner ist sodann verpflichtet, bei dem Gerichtsvollzieher seine Vermögensverhältnisse offenzulegen und an Eides statt zu versichern. Aus dieser Vermögensauskunft ergeben sich oftmals Angaben, in die sodann eine weitere Vollstreckung erfolgen kann.
Grundsätzlich gilt: Je mehr ein Gläubiger über seinen Schuldner weiß, desto größer sind die Chancen, dass die Forderung im Rahmen der Zwangsvollstreckung realisiert werden kann. Daher ist es für Sie als Gläubiger wichtig, sich Notizen auch über vermeintliche Kleinigkeiten des Schuldners zu machen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich auch bereits im Vorfeld, worauf geachtet werden muss.
Wer jedes Detail sammelt und festhält, schafft Klarheit am Pfade der Zwangsvollstreckung.
Das Team von DONATH Legal ist prädestiniert für die Vollstreckung, denn die juristische Expertise paart sich hier mit jahrzehntelanger Erfahrung und Fortbildung. Frau Rechtsfachwirtin Ginger Reiner ist mehr als nur eine Expertin auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung und genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, wenn Sie Ihrem Recht auch Konsequenzen folgen lassen wollen. Dabei geht es hierbei nicht nur um die Vollstreckung eines einzelnen Titels. Der Ansatz der Vollstreckung und unserer Beratung beginnt bereits bei der Frage des richtigen Verfahrens zu Erlangung des Titels, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, da schon zu Beginn die Effizienz und die Kosten bedacht und berücksichtigt werden müssen.

