Erbrecht

Mit dem Erbrecht möchte man sich nur selten befassen, da es entweder um die eigene Nachfolgeregelung geht oder aber ein geliebter Mensch verstorben ist. Hierbei unterstützt DONATH Legal Sie, denn auf die Trauer soll nicht Ernüchterung folgen, da der Nachlass falsch betreut wurde. Aufgrund der Erfahrungen in der Testamentsvollstreckung ist Rechtsanwalt Patrick V. Donath nicht nur Ihr Ansprechpartner zur sinnvollen Abwicklung, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, sondern darüber hinaus auch bereits im Vorfeld, wenn Sie selbst regeln wollen, wie Ihr Hab und Gut nach Ihrem Tod verteilt werden soll.

Wenn der ERbfall eingetreten ist

Ein privater Nachlass ist nicht nur seelische Bürde, sondern auch mit sehr viel Bürokratie verbunden. Bei deren Bewältigung und Abwicklung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, denn wir wissen, was es zu regeln gilt und können Sie daher unabhängig während Ihrer Trauer unterstützen.

Sollte es innerhalb eines Erbes zum Streit kommen, kämpfen wir mit Ihnen gemeinsam dafür, dass der Wille des Erblassers durchgesetzt und so verfahren wird, wie es sich die geliebte Person gewünscht hat. Sie kennen die Ihnen nahestehende Person besser als das Nachlassgericht, welches lediglich objektiv den Willen ermitteln kann, jedoch subjektive Aspekte nicht kennt. Mit Ihrem Wissen und den richtigen rechtlichen Ausführungen verhelfen wir dem Erblasser zu seinem Willen.

Es kommt jedoch auch vor, dass der Erbfall eintritt und es ist nicht einmal bekannt, wer erbberechtigt ist und ob es nicht noch weitere Personen gibt, die hierfür in Frage kommen. In diesen Fällen steht Ihnen Rechtsanwalt Patrick V. Donath und DONATH Legal auch im Rahmen einer Nachlasspflegschaft zur Verfügung und verwaltet den Nachlass, bis alle Erbberechtigten identifiziert sind und der Wille des Erblassers umgesetzt werden kann. Dank der Zusammenarbeit mit dem Historiker und Geneaologen Matthias Meckes und Nachlasspflegschaft Weserbergland ist nicht nur ein starkes Team vorhanden, sondern es kann auch die Erbenermittlung angeboten und durchgeführt werden.

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung wird oftmals in die Überlegungen bei Gestaltung des Erbes nicht mit einbezogen, dabei kann sie wesentlich zur Sicherung des Nachlasses beitragen. Gerade wenn es viele Beteiligte im Erbfall zu berücksichtigen gilt, empfiehlt sich oftmals die Einrichtung einer Testamentsvollstreckung, damit der Nachlass selbst verwaltbar bleibt. Dies ist nicht nur für Unternehmern relevant, sondern allen voran auch für Immobilienbesitzer. Wenn der Erbfall eingetreten ist und die Hinterbliebenen sich doch nicht an Ihren Willen halten wollen, kommt es zum gerichtlichen Verfahren, welches die Verwaltung von Immobilien lähmt. Nicht selten ist dann eine Nachlasspflegschaft durch einen Ihnen völlig unbekannten Dritten notwendig, der weder Sie noch Ihre Immobilien kennt.

Droht also womöglich ein Streit zwischen den Erbberechtigten und vielleicht sogar Vermächtnisnehmern, ist die Testamentsvollstreckung umso mehr das Instrument, um den Nachlass aktiv und sinnvoll verwaltet zu wissen. Erfahrung und Fachwissen auf diesen Gebieten machen Herrn Rechtsanwalt Patrick V. Donath zum richtigen Ansprechpartner für Sie. Dank der Zusammenarbeit mit dem Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker Matthias Meckes und Nachlasspflegschaft Weserbergland können auch komplexe und umfangreiche Nachlässe einer sinnvollen Verwaltung zugeführt werden, da Sie sich auf ein starkes Team verlassen können.

Wenn Sie steuern statt überlassen wollen

Vorsorge ist stets besser als Nachsorge und daher beraten wir Sie gern, wenn Sie selbst Ihren Nachlass regeln wollen. Hierbei gibt es viele Aspekte zu beachten, sei es die richtige Verteilung des Nachlasses unter den Erbberechtigten, die Berücksichtigung von Pflichtteilen, besondere Wünsche und nicht auch zuletzt den steuerrechtlichen Aspekt. Insbesondere die steuerrechtliche Komponente ist aufgrund der für heutige Verhältnisse und den im Falle des Vorhandenseins einer Immobilie schnell erschöpften Freibeträgen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes bei Nichtbeachtung ein Damoklesschwert. Daher sollte man sich bereits frühzeitig Gedanken über die Nachfolgeregelung machen.

Wenn alles so verlaufen soll, wie Sie es sich wünschen, ist vor allem Zeit ein wichtiger Faktor, denn eine umfassende Beratung braucht selbige, um das Ergebnis zu erzielen, welches Sie sich wünschen. Wir nehmen uns diese Zeit und finden gemeinsam eine passende Lösung. Doch auch die kurzfristige und schnelle Umsetzung kann einmal notwendig sein. Auf Kreativität bei der Gestaltung und Erfahrung aus der Praxis können Sie vertrauen.